2dplan.de-Farbenfrohe Architektonische Cliparts für Farbenfrohe möblierte Raumpläne

Endbenutzer Lizenzvertrag

BITTE LESEN SIE DIESEN VERTRAG SORGFÄLTIG DURCH.

HINWEIS: UM DIE 2dplan SOFTWARE („SOFTWARE“) BENUTZEN ZU DÜRFEN, MÜSSEN SIE ALS KUNDE UND LIZENZNEHMER („SIE“) DEN NACHFOLGENDEN BESTIMMUNGEN („DIESER VERTRAG“) ZUSTIMMEN.

SIE DÜRFEN DIE SOFTWARE ERST INSTALLIEREN, WENN SIE ALLE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES GELESEN UND AKZEPTIERT HABEN UND BEREIT SIND, DIE LIZENZ AN DER SOFTWARE ZU DIESEN BEDINGUNGEN ZU ERWERBEN.

INDEM SIE DIE VERPACKUNG DIESER SOFTWARE ÖFFNEN, BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DEN BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES ZUSTIMMEN UND LIZENZNEHMER AN DER SOFTWARE ZU DIESEN BEDINGUNGEN WERDEN.

BITTE DRUCKEN SIE SICH EINE KOPIE DIESES VERTRAGES FÜR IHRE UNTERLAGEN AUS.

MÖCHTEN SIE DIE NACHFOLGENDEN BESTIMMUNGEN NICHT ANNEHMEN, SO SCHICKEN SIE UND UMGEHEND DIE UNGEÖFFNETE VERPACKUNG POSTWENDENT ZURÜCK. DIE SOFTWARE WIRD DANN NICHT AUF IHREM COMPUTER INSTALLIERT. SOLLTEN SIE DIE SOFTWARE GEKAUFT HABEN UND DEN BESTIMMUNGEN NICHT ZUSTIMMEN WENDEN SIE SICH BITTE AN DEN VERKÄUFER, OB EINE RÜCKNAHME DER SOFTWARE GEGEN ERSTATTUNG DES KAUFPREISES ERFOLGEN KANN.



1. Lizenz

1.1 Sind Sie zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Software bezogen haben in Deutschland ansässig, ist der Lizenzgeber der Software der Anbieter 2dplan.de und die Parteien dieses Vertrages sind Sie und 2dplan. Sind Sie zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Software bezogen haben nicht in Deutschland ansässig, dann ist der Lizenzgeber der Software der internationale Anbieter 2dplan.com und die Parteien dieses Vertrages sind Sie und 2dplan. Für die Zwecke dieses Vertrages wird der Lizenzgeber, als „2dplan“ bezeichnet.

1.2 2dplan gewährt Ihnen eine Lizenz für die Benutzung der Software gemäß diesem Vertrag und den nachfolgend dargelegten Bestimmungen.

1.3 2dplan erteilt Ihnen eine einfache, nichtübertragbare Lizenz zum:

(a) Installieren und Ausführen der Software;

(b) Zur Anfertigung einer Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungszwecken; und

(c) zur Nutzung der Software ausschließlich in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrages.>

1.4 Außer in den Fällen, in denen Ziffer 2.2 zur Anwendung kommt, gilt Folgendes: Eine gleichzeitige Nutzung (d.h. installieren und/oder ausführen) der Software auf mehreren Computern ist nur nach schriftlicher Zustimmung von 2dplan und Zahlung einer von 2dplan festgelegten zusätzlichen Lizenzgebühr erlaubt.

1.5 Die Ihnen gewährte Lizenz zur Nutzung der Software gemäß dieses Vertrages berechtigt Sie lediglich zur Nutzung der Version der Software, die zusammen mit diesem Vertrag ausgeliefert wurde. Sie berechtigt Sie nicht zur Nutzung einer anderen Version der Software. Die Nutzung einer anderen Version der Software ist nur nach Abschluss eines gesonderten Vertrags zwischen Ihnen und 2dplan zulässig. Wenn Sie mit 2dplan einen gesonderten Vertrag über die Bereitstellung von Updates der Software abschließen, dann gilt der vorliegende Vertrag auch für die Nutzung dieser Updates, soweit die gesonderten Bestimmungen des Updates nicht abweichend etwas anderes regeln.

1.6 2dplan bietet gesonderte Wartungs- und Aktualisierungsverträge zu dieser Software an. Ohne Abschluss eines solchen gesonderten Wartungs- oder Aktualisierungsvertrages ist 2dplan zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Wartung und/oder Aktualisierung der Software anzubieten. Der Abschluss eines Wartungs- und/oder Aktualisierungsvertrages berechtigt – je nach Ausgestaltung – für einen bestimmten Zeitraum zum Bezug von Updates und/oder zur Inanspruchnahme von Wartungsleistungen. Sollte beim Abschluss eines solchen Wartungs- oder Aktualisierungsvertrages keine Vertragsdauer angegeben sein, beträgt diese ein (1) Jahr ab Abschluss eines solchen Wartungs- oder Aktualisierungsvertrages. Für nähere Informationen über Updates besuchen Sie bitte regelmäßig die Internetseite www.pctools.com.

1.7 Haben Sie einen zusätzlichen Wartungs- oder Aktualisierungsvertrag für Updates und/oder Wartungsleistungen abgeschlossen, erkennen Sie an, dass Sie nach Ablauf der festgelegten Vertragsdauer ohne Abschluss eines neuen oder Verlängerung des bestehenden Wartungs- oder Aktualisierungsvertrages kein Recht haben, weiterhin Updates und/oder Wartungsleistungen zu verlangen.

2. Lizenzgebühr

2.1 Haben Sie für die Software eine Lizenzgebühr zu zahlen, dürfen Sie die Software erst nach Zahlung der Lizenzgebühr nutzen. Wird die Lizenzgebühr per Kreditkarte bezahlt, gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn die Kreditkartenzahlung von der Abrechnungsstelle freigegeben wurde.

2.2 Wenn Sie eine kostenlose Probeversion der Software herunterladen, können Sie diese für unbegrenzte Zeit auf einem oder mehreren Computern benutzen (vorbehaltlich etwaiger in der Probeversion enthaltener Zeit- und/oder Funktionalitätsbeschränkungen). Sie haben jedoch bis zur Registrierung und Zahlung einer Lizenzgebühr weder einen Anspruch auf technischen Support noch auf die Funktionalität der Vollversion der Software.

3. Pflichten des Lizenznehmers

3.1 Als Lizenznehmer verpflichten Sie sich hiermit:

(a) die Software ohne die ausdrückliche Zustimmung von 2dplan weder ganz noch teilweise zu drucken, zu kopieren, zu vervielfältigen, zu übersetzen, zu kompilieren, anzupassen, zu arrangieren, zu ändern, sie einem Reverse Engineering zu unterziehen, zu dekompilieren oder anderweitig durch irgendein Mittel oder in irgendeiner anderen Form zu bearbeiten, sofern dies nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag gestattet ist oder Sie dazu nach zwingend anwendbarem Recht berechtigt sind; eine Ausnahme zu diesem Verbot bildet die Anfertigung einer Sicherungs- (bzw. so genannten Backup-) Kopie der Software zu Sicherungs- (Backup-)zwecken;

(b) die Nutzung der Software zu beaufsichtigen und zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass die Nutzung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrages erfolgt;

(c) sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter, Subunternehmer und anderen Beauftragten, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrages eine Zugangsberechtigung zu dieser Software haben, von den Bestimmungen dieses Vertrages unterrichtet sind;

(d) die Software ohne schriftliche Zustimmung von 2dplan in keiner Weise anderen als den in Abs. (c) erwähnten genannten Personen zur Verfügung zu stellen oder anderweitig zugänglich zu machen oder zu verbreiten;

(e) die Software in keiner Weise an irgendeine andere Person weiterzugeben, zu verleihen, zu vermieten, zu vertreiben, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu übertragen, zu lizenzieren, eine Unterlizenz daran zu erteilen oder die Lizenz abzutreten und auch keine dieser Handlungen zu versuchen;

(f) Hinweise oder andere Angaben (einschließlich Urheberrechtsvermerken) hinsichtlich der Inhaberschaft an Rechten an der Software nicht zu ändern, zu entfernen oder unkenntlich zu machen;

(g) die Software nicht auf mehr als einem Einzel-PC zu nutzen bzw. von nicht mehr als einem Einzel-PC auf die Software zuzugreifen und auch nicht anderweitig zu erlauben, dass die Software zu irgendeiner Zeit von mehr als einem Benutzer genutzt wird bzw. dass zu irgendeiner Zeit mehr als ein Benutzer Zugang zu der Software hat, soweit dies nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag oder auf Grund einer schriftlichen Zustimmung von 2dplan erlaubt ist; und

(h) die Software nicht in automatischen, halbautomatischen oder manuellen Hilfsmitteln oder Programmen zu verwenden oder einzubinden, die die Erzeugung von Virensignaturen, Virenerkennungsroutinen oder anderen Daten oder Codes zur Erkennung von Schadcodes oder Schaddaten bezwecken.

(i) keine Handlungen vorzunehmen, die gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte von 2dplan in Bezug auf die Software verletzen.

3.2 Sie erkennen an, dass Sie durch die gemäß Ziffer 1 gewährte Lizenz nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt bekommen, Sie jedoch nicht ausschließlicher Rechteinhaber an der Software werden und keine weitergehenden Urheberrechte, gewerblichen Schutzrechte oder verwandte Schutzrechte in Bezug auf die Software erlangen.

3.3 Sie erkennen an, dass die Software versuchen wird, Programme, z.B. Viren, Spyware, Adware und Malware zu entfernen. Die Entfernung eines solchen Codes kann unter Umständen dazu führen, dass Sie gegen eine Lizenz zur Verwendung der Software verstoßen, die das betreffende Programm installiert hat, oder dass bestimmte Programme nicht mehr funktionieren. Sie verpflichten sich, die Bestimmungen eines etwaigen Lizenzvertrages der betroffenen Software zu lesen, bevor Sie die Entfernung von Viren, Spyware, Adware oder Malware, die mit dieser betroffenen Software verbunden sind, bestätigen.

4. Gewährleistung und Haftung

4.1 Sie erkennen an, dass eine Störungs- und Fehlerfreiheit der Software durch 2dplan nicht garantiert wird. 2dplan übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass die Software alle bekannten Viren, Spyware, Adware, Malware, Trojaner, Keylogger und Trackware auf Ihrem Computer entdeckt und/oder entfernt oder alle Browserinfektionen und Tracking Cookies auf Ihrem Computer ausfindig macht, und auch nicht dafür, dass die Software nicht gelegentlich fälschlicherweise einen Virus in einer Datei oder einem System meldet, die bzw. das nicht mit dem Virus infiziert ist.

4.2 Handelt es sich bei der Software um eine als solche ausdrücklich gekennzeichnete Testversion in Form einer so genannten Beta-Version, erkennen Sie an und erklären sich damit einverstanden, dass (i) die Software ausschließlich zu Testzwecken und nicht im Bereich sensibler Daten eingesetzt werden darf, (ii) die Software Fehler enthalten kann und gegebenenfalls nicht wie beabsichtigt bzw. nicht vollständig in Übereinstimmung mit den Spezifikationen funktioniert. Sie verpflichten sich in diesem Fall weiter, bei der Installation, der Ausführung und dem Testen der Software auf Ihrem Computersystem die gebührende Sorgfalt anzuwenden und alle wichtigen Daten vorher zu sichern. Bei einer Verletzung dieser Sorgfaltspflichten übernimmt 2dplan keine Haftung.

4.3 Die Betriebssysteme, für die die Software konzipiert wurde, werden von 2dplan von Zeit zu Zeit veröffentlicht („kompatibles BS“). Sie verpflichten sich, die Software ausschließlich auf einem kompatiblen BS auszuführen oder zu installieren. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass die Software u. U. nicht korrekt ausgeführt wird und gegebenenfalls eine andere Software beeinträchtigt, wenn sie auf einem Betriebssystem ausgeführt wird, das kein kompatibles BS ist.

4.4 Unterliegt dieses Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 10 oder aus anderen Gründen deutschem oder österreichischen Recht, gilt folgendes:

4.4.1 Im Falle eines Mangels der Software, der die vertragliche Beschaffenheit oder die Beschaffenheit und Tauglichkeit der Software zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufhebt oder mindert, können der Verkäufer und 2dplan nach ihrer Wahl Nacherfüllung in Form von Nachbesserung oder Nachlieferung leisten.

4.4.2 Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung gemäß Ziffer 4.4.1 können Sie gegenüber dem Verkäufer den für die Software bezahlten Preis mindern oder vom Kauf zurücktreten.

4.4.3 2dplan haftet nicht für Schäden, die 2dplan nicht zu vertreten hat, insbesondere nicht für Schäden, die durch eine unsachgemäße Anwendung oder Handhabung der Software entstanden sind.

4.4.4 2dplan haftet gleich aus welchem Rechtsgrund weder für direkte, noch für indirekte Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit von 2dplan oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

4.4.5 Die Einschränkung der Ziffer 4.4.4 ist nicht anwendbar, wenn 2dplan oder seine Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. In diesem Falle ist die Haftung von 2dplan jedoch beschränkt auf typische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden.

4.4.6 Die Einschränkung der Ziffer 4.4.4 ist nicht anwendbar auf Pflichtverletzungen von 2dplan oder seinen Erfüllungsgehilfen, die eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Folge haben.

4.4.7 Die Einschränkung der Ziffer 4.4.4 ist nicht anwendbar auf gesetzlich zwingende Haftungsregelungen, etwa solche des Produkthaftungsgesetzes.

4.4.8 Bei grob fahrlässigen und vorsätzlichen Pflichtverletzungen haftet 2dplan uneingeschränkt.

4.5 Ist deutsches oder österreichisches Recht nicht anwendbar, gilt folgendes:

4.5.1 Sollten Bestimmungen, Bedingungen, und Gewährleistungen aufgrund gesetzlicher oder ungeschriebener Bestimmungen , sei es auch nur konkludent, auf diesen Vertrag anwendbar sein („vorgeschriebene Bestimmungen“), die nicht rechtmäßig ausgeschlossen werden können, gelten die vorgeschriebenen gesetzlichen Bestimmungen für diesen Vertrag; dies gilt jedoch mit der Maßgabe, dass die Haftung von 2dplan für einen Verstoß gegen eine der vorgeschriebenen Bestimmungen in dem gesetzlich zulässigen Maß nach Wahl von 2dplan auf eine oder mehrere der folgenden Alternativen beschränkt ist:

(a) Ersatz der Software, die von dem Verstoß betroffen ist, oder Bereitstellung einer gleichwertigen Software;

(b) Reparatur der Software;

(c) Zahlung der Kosten für den Ersatz der Software oder den Erwerb einer gleichwertigen Software; oder

(d) Zahlung der Kosten für die Reparatur der Software.

4.5.2 Kann die Haftung von 2dplan wegen eines Verstoßes gegen eine der vorgeschriebenen Bestimmungen ausgeschlossen werden, so werden sie hiermit in dem gesetzlich zulässigen Höchstmaß ausgeschlossen.

4.5.3 Sofern von den (gegebenenfalls bestehenden) vorgeschriebenen Bestimmungen, die nicht ausgeschlossen bzw. beschränkt werden können, nicht etwas anderes vorgesehen oder in den vorliegenden Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt Folgendes:

(a) 2dplan übernimmt keine Gewährleistung in Bezug auf die Software; dies gilt auch für Gewährleistung der Eignung für den Zweck der Software (außer, dass 2dplan berechtigt ist, Ihnen die in diesem Vertrag dargelegten Rechte zu gewähren);

(b) Sie haben unter keinen Umständen einen Klagegrund gegen 2dplan oder das Recht, einen Anspruch oder Schadensersatz gegenüber 2dplan geltend zu machen, wegen oder in Bezug auf einen Verlust, Schaden oder eine Verletzung (einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, entgangenen Gewinns, mittelbarer oder Folgeschäden, ‑verluste oder ‑verletzungen) infolge der Bereitstellung oder der Verwendung der Software oder eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen; und

(c) vorbehaltlich Abs. (b) oben entspricht die maximale Haftung 2dplan’ Ihnen gegenüber in Bezug auf einen Verstoß gegen diesen Vertrag oder anderweitig in Bezug auf Ihre Nutzung der Software dem Betrag, den Sie 2dplan für die Software gezahlt haben, bzw., wenn Sie 2dplan nichts für die Software bezahlt habe, einem Betrag von US$ 1 (einem US-Dollar).

4.5.4 2dplan haftet nicht für mittelbare oder Folgeschäden infolge eines Verstoßes gegen diesen Vertrag oder infolge der Bereitstellung der Software.

4.5.5 Sie bestätigen, dass Sie die Entscheidung zum Kauf der Software auf der Grundlage Ihres unabhängigen Urteilsvermögens gefällt haben und sich dabei nicht auf Zusicherungen von 2dplan verlassen haben, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag dargelegt sind, oder auf Beschreibungen, Darstellungen oder Spezifikationen, die in Katalogen, Werbematerial oder anderen von 2dplan erstellten Unterlagen enthalten sind.

5. Urheberrecht und Marken

5.1 Sie erkennen an, dass die Software und alle damit verbundenen Produkte, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, Computerhandbücher und Computerliteratur (die „Produkte“) urheberrechtlich geschützt sind. Sie dürfen deshalb weder während der Laufzeit dieses Vertrages noch zu irgendeiner Zeit nach seinem Ablauf bzw. seiner Beendigung selbst Handlungen vornehmen oder solche Handlungen Dritten gestatten, die Urheberrechte an den Produkten verletzen. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, erkennen Sie insbesondere an, dass Sie nicht berechtigt sind, die Software oder Produkte zu kopieren, sofern dies nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag erlaubt ist.

5.2 Sie dürfen weder während der Laufzeit dieses Vertrages noch zu irgendeiner Zeit nach seinem Ablauf bzw. seiner Beendigung eine Handlung selbst vornehmen oder einem Dritten gestatten, die die in Verbindung mit der Software verwendeten Marken verletzt.

5.3 Sie haben 2dplan vollständig von allen Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben freizustellen, die 2dplan gegebenenfalls infolge eines von Ihnen zu vertretenen Verstoßes gegen diese Ziffer 5 gegenüber einem Dritten entstehen.

6. Erhebung von Informationen

6.1 Die Software dient dazu, schädliche Prozesse auf Ihrem Computer zu stoppen. Wenn potentiell schädliche Prozesse erkannt werden, fordert Sie die Software auf, den jeweiligen Prozess entweder zuzulassen oder zu sperren. Wenn Sie die Option „Community Protection“ in der Software aktiviert haben, werden Informationen zu diesem Sicherheitsereignis erhoben und an 2dplan übermittelt. Diese Informationen können die Reaktion auf den Alarm, die IP Adresse Ihres Computers, eine Kopie der Schadsoftware-Datei, die den Alarm ausgelöst hat und andere Informationen in Bezug auf die Schadsoftware-Datei umfassen. Diese Informationen umfassen nicht personenbezogene Daten und werden ausschließlich zu Forschungs- und Analyse-Zwecke erhoben, um festzustellen, ob ein Prozess schädlicher Natur ist.

6.2 Sofern Sie die Option „Community Protection“ in der Software aktiviert haben sammeln wir Informationen zu sämtlichen Browser Plug-ins, die auf Ihrem Rechner installiert sind, wenn Sie die Software zum ersten Mal in Betrieb nehmen. Diese Informationen umfassen nicht personenbezogene Daten und werden nur erhoben, um dabei zu helfen, falsche positive Ergebnisse zu reduzieren.

6.3 Muster der Schadsoftware, die von 2dplan gesammelt werden, können mit anderen Sicherheitsdiensten ausgetauscht werden, um Kennungen zu erstellen, die gegen die Weiterverbreitung der spezifischen Bedrohungen schützen.

6.4 Alle Informationen und Muster von Schadsoftware-Dateien werden streng vertraulich behandelt und werden nicht zu individuellen Nutzern zurück verfolgt.

6.5 Jede Installation der Software ist außerdem mit einer eindeutigen anonymen Kennung verbunden, die nicht personenbezogene Daten enthält und ausschließlich dazu verwendet wird, die Gesamtzahl der aktiven Nutzer festzustellen.

7.Dauer der Lizenz

7.1 Dieser Vertrag tritt mit Klicken des „ICH NEHME DEN VERTRAG AN“ in Kraft und kann von 2dplan hinsichtlich zukünftiger Leistungen unter den folgenden Umständen gekündigt werden:

(a) falls Sie gegen eine Bestimmung dieses Vertrages verstoßen;

(b) falls, wenn Sie ein Unternehmen sind, ein Insolvenzverfahren gegen Sie eröffnet wird oder ein vorläufiger Insolvenzverwalter über Ihr Vermögen bestellt wird oder Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Schulden zu bezahlen;

(a) falls Sie gegen eine Bestimmung dieses Vertrages verstoßen;

(b) falls, wenn Sie ein Unternehmen sind, ein Insolvenzverfahren gegen Sie eröffnet wird oder ein vorläufiger Insolvenzverwalter über Ihr Vermögen bestellt wird oder Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Schulden zu bezahlen;

(c) falls, wenn Sie ein Verbraucher und kein Unternehmer sind, eine Verbraucherinsolvenz über ihr Vermögen eröffnet wird; oder

(d) falls Sie, wenn Sie eine juristische Person oder Personengesellschaft sind, liquidiert werden.

7.2 Eine Kündigung aus vorstehenden Gründen lässt die sonstigen und weitergehenden Rechte aus gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zu Gunsten von 2dplan unberührt.

8. Übertragung

Über die Rechte aus diesem Vertrag dürfen Sie lediglich mit schriftlicher Zustimmung von 2dplan verfügen (sei es per Abtretung, Übertragung, Erteilung einer Unterlizenz oder anderweitig). Eine solche Verfügung setzt weiterhin voraus, dass die Verpflichtungen und Bestimmungen aus diesem Vertrag auch von dem erwerbenden Dritten verbindlich übernommen werden.

9. Verzicht

Setzt eine Partei zu irgendeinem Zeitpunkt eine der Bestimmungen dieses Vertrages (vorübergehend) nicht durch, so gilt dies nicht als Verzicht auf die Rechte der betreffenden Partei aus diesem Vertrag und darf auch nicht als ein solcher Verzicht ausgelegt werden.

10. Änderungen dieser Bestimmungen

2dplan kann die Bestimmungen dieses Vertrages ändern, indem (i) Sie schriftlich von den betreffenden Änderungen unterrichtet werden und/oder (ii) Ihnen die Änderungen oder eine geänderte Fassung dieses Vertrages während einer Installation und/oder Ausführung der Software anzeigt werden und (iii) Sie trotz einer dort bezeichneten angemessenen Widerspruchsfrist den Änderungen nicht widersprechen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sind Sie zum Zeitpunkt des Bezugs der Software in Deutschland ansässig und Verbraucher, gilt deutsches Recht als vereinbart. Sind sie zum Zeitpunkt des Bezugs der Software in Österreich ansässig und Verbraucher, gilt österreichisches Recht als vereinbart.

Sollten Sie in Bezug auf die Bestimmungen dieses Vertrages Fragen haben oder eine Erklärung benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Support.